Studentische Arbeiten bei Prof. Schneider: Unterschied zwischen den Versionen
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* Arbeitszeiten: 3 Tage mit je 8 Arbeitsstunden pro Woche mit einer Kernarbeitszeit von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr. | * Arbeitszeiten: 3 Tage mit je 8 Arbeitsstunden pro Woche mit einer Kernarbeitszeit von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr. | ||
* In der vorlesungsfreien Zeit (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, etc.) ist die Hochschule ggf. geschlossen. | * In der vorlesungsfreien Zeit (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, etc.) ist die Hochschule ggf. geschlossen. | ||
* Reservieren Sie die Labore für ihre Arbeit. | |||
* Auszug RPO §18 Abs. 6 | * Auszug RPO §18 Abs. 6 | ||
<blockquote>"Um die Bachelorarbeit modulbegleitend anfertigen | <blockquote>"Um die Bachelorarbeit modulbegleitend anfertigen |
Version vom 12. September 2014, 19:20 Uhr
Autor: Prof. Schneider
Meine Bedingungen für die Übernahme der Betreuung und Bewertung einer stud. Arbeit sind folgenden:
- Wir beschließen gemeinsam spätestens in der ersten Woche das Thema für die studentische Arbeit. Auf Basis des Themas entwickeln Sie einen Projektplan in MS-Projekt, besprechen diesen mit mir und tracken diesen während der Laufzeit der Arbeit. Abweichungen zwischen Planung und Realität sollten in die Eigenreflexion/Lessons Learned einfließen.
- Sie studieren die Randbedingungen im Modulhandbuch.
- Sie verfassen Ihre Arbeit in gemäß meiner Vorlage und Randbedingungen.
- Sie arbeiten mit der Versionskontrolle SVN. Dort liegen bereits Unterlagen und Literatur für Sie bereit.
- Arbeiten Sie eigenverantwortlich und vertrauenswürdig. Bei Fragen wenden Sie sich zuerst an Google, dann an einen Mitarbeiter und wenn beide nicht helfen konnten an den betreuenden Professor.
- Sie können in Ansprache mit den anderen Nutzern einen Raum im Neubau nutzen.
- Erfassen Sie Ihre Arbeitszeit für das Projekt selbständig und dokumentieren Sie Ihren Aufwand in SVN. In Summe sollte dieser Aufwand die im Modulhandbuch geforderten Zeit nur knapp überschreiten.
- Melden Sie sich bei mir, wenn Sie von den Arbeitszeiten abweichen (müssen).
- Bei Krankmeldung ist eine ärztliche Krankschreibung vorzulegen.
- Beachten Sie die Laborvorschriften.
- Dokumentieren Sie Ihren Fortschritt im HSHL Wiki.
Workload
Praxissemester
- Arbeitszeiten: 40 Stunden pro Woche mit einer Kernarbeitszeit von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr für 16 Wochen.
- In der vorlesungsfreien Zeit (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, etc.) ist die Hochschule ggf. geschlossen. Die vorlesungsfreie Zeit zählt nicht zu den 16 Wochen.
- Studieren Sie hierzu die Anforderungen in Ihrem Modulhandbuch. Für MTR gilt beispielsweise: 30 ECTS a 30 Arbeitsstunden ergibt eine Workload von 900 Stunden. In 16 Wochen bei einer Arbeitsszeit von 40h/w leisten Sie 640h an der Hochschule. Die verbleibende Zeit (260h) verfassen Sie in Selbststudium Ihren Bericht und bereiten den Abschlussvortrag vor.
Projektarbeit
- Studieren Sie hierzu die Anforderungen in Ihrem Modulhandbuch. Für MTR gilt beispielsweise: 15 ECTS a 30 Arbeitsstunden ergibt eine Workload von 450 Stunden. 13 ECTS entfallen dabei auf die Projektarbeit selbst und 2 ECTS auf das Projektseminar.
- Arbeitszeiten: 3 Tage mit je 8 Arbeitsstunden pro Woche mit einer Kernarbeitszeit von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr.
- In der vorlesungsfreien Zeit (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, etc.) ist die Hochschule ggf. geschlossen. Die vorlesungsfreie Zeit zählt nicht zu den 16 Wochen.
Bachelorarbeit
- Studieren Sie hierzu die Anforderungen in Ihrem Modulhandbuch und der RPO. Für MTR gilt beispielsweise: 14 ECTS a 30 Arbeitsstunden ergibt eine Workload von 420 Stunden. 12 ECTS entfallen dabei auf die Bachelorarbeit selbst und 2 ECTS auf das Bachelorseminar.
- Arbeitszeiten: 3 Tage mit je 8 Arbeitsstunden pro Woche mit einer Kernarbeitszeit von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr.
- In der vorlesungsfreien Zeit (Ostern, Pfingsten, Weihnachten, etc.) ist die Hochschule ggf. geschlossen.
- Reservieren Sie die Labore für ihre Arbeit.
- Auszug RPO §18 Abs. 6
"Um die Bachelorarbeit modulbegleitend anfertigen
zu können, beträgt der Bearbeitungszeitraum in allen Bachelorstudiengängen vier Monate. Thema und Aufgabenstellung müssen so beschaffen sein, dass die Bachelorarbeit innerhalb der vorgesehenen Frist abgeschlossen werden kann. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die Bearbeitungszeit beginnt dann mit der Vergabe des neuen Themas erneut. Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall auf begründeten Antrag die Bearbeitungszeit um bis zu drei Wochen verlängern, wenn die oder der nach Absatz 3
zuständige Betreuende dieses befürwortet."