Ordnungsvorschriften für Prüfungen

Aus HSHL Mechatronik
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Sehr geehrte Studierende,

folgende Ordnungsvorschriften für Prüfungen hat der Prüfungsausschuss diese Woche verabschiedet. Bitte machen Sie sich mit den Regeln vertraut, diese werden ab sofort bei den schriftlichen Modulprüfungen umgesetzt:

Ordnungsvorschriften für Prüfungen an der HSHL

  1. Es gelten die Vorschriften der für Ihren Studiengang gültigen Prüfungsordnung der Hochschule Hamm-Lippstadt. Darüber hinaus wird geltendes Prüfungsrecht angewendet.
  2. Das Auffinden von Smartphones, Smartwatches und sonstigen technischen Kommunikationsmitteln – auch im ausgeschalteten Zustand - wird als Täuschungsversuch gewertet. In diesem Fall wird die Prüfungsleistung mit der Note "nicht ausreichend" bewertet. Sollten Sie Smartphones, Smartwatches o.ä. aktuell bei sich tragen, werden Sie gebeten, diese umgehend auszuschalten und in Ihren Taschen zu deponieren.
  3. Lesen Sie bitte die Hinweise zur Klausur durch und stellen Sie fest, welche Hilfsmittel erlaubt sind. Bitte verstauen Sie nicht zugelassene Hilfsmittel in Ihrer Tasche. Das Vorfinden unerlaubter Hilfsmittel wird als Täuschungsversuch gewertet.
  4. Taschen, Jacken, etc. sind außerhalb der Tischreihen, jedoch nicht in den Fluchtwegen zu platzieren.
  5. Die Klausur darf weder mit Bleistift oder ähnlichen radierbaren Stiften noch mit roter Tinte (oder rotem Kugelschreiber o.ä.) geschrieben werden.
  6. Die ausgegebenen Prüfungsunterlagen sind vor Beginn der Klausur auf Vollständigkeit zu überprüfen und hinterher vollständig abzugeben. Falls Ihnen aktuell Prüfungsunterlagen fehlen, wenden Sie sich bitte umgehend an das aufsichtführende Personal. Es darf nur das ausgeteilte Papier zur Bearbeitung der Prüfungen verwendet werden.
  7. Die Prüfungsunterlagen sind zu Beginn der Prüfung an den geforderten Stellen mit Namen (ggf. Matrikelnummer) zu versehen.
  8. Das Verlassen des Klausurraumes ist während der Prüfung nur in dringenden Fällen zulässig. Wenn Sie den Raum verlassen möchten, melden Sie sich beim aufsichtführenden Personal und hinterlegen Sie Ihren Studierendenausweis. Das Verlassen des Raumes wird protokolliert.
  9. Falls überhaupt erforderlich, kommunizieren Sie ausschließlich mit dem aufsichtführenden Personal. Inhaltliche Fragen sind zu unterlassen. Stört ein Prüfling den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung, z.B. durch lautes Reden, Abschreiben oder anderer Verhaltensauffälligkeiten, kann er vom aufsichtführenden Personal nach Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die Prüfungsleistung mit der Note "nicht ausreichend" bewertet.
  10. Zu Beginn der Prüfung wird Ihre Identität kontrolliert. Dafür benötigen Sie einen gültigen Studierendenausweis. Bitte legen Sie den Ausweis vor Beginn Ihrer Klausur bereit. Die Identitätskontrolle erfolgt nach Bearbeitungsbeginn am Sitzplatz.
  11. Mit dem Verbleib im Prüfungsraum erklären Sie sich für prüfungsfähig.

Zur bevorstehenden Prüfungsperiode wünscht Ihnen der Prüfungsausschuss viel Erfolg!

Stand: 27.06.19

Angaben ohne Gewähr