Information: Täuschungsversuche

Aus HSHL Mechatronik
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Täuschungsversuch: Falls Studierende ein unerlaubtes Hilfsmittel, wie z.B. Smartphone oder Smartwatch, während der Prüfung bei sich haben (vgl. Ordnungsvorschrift 2), ist die Prüfung für den/die Betreffende beendet. Bitte protokolliert dies und benennt Zeugen (weitere Aufsichtsperson, ggf. auch umsitzende Prüflinge). Zudem unbedingt von den Zeugen den protokollierten Vorgang unterschreiben lassen. Die betreffende Prüfung ist dann für den Prüfling mit 6.0 zu bewerten.

Abschreiben: Falls ein Prüfling beim Abschreiben oder Reden (vgl. Ordnungsvorschrift 9) erwischt wird: Bitte ermahnt die Person zunächst einmal und protokolliert die Ermahnung, auch dies bitte mit Unterschrift von Zeugen. Bei der zweiten Auffälligkeit dieser Art ist die Prüfung auch hier beendet.

Spickzettel und unerlaubte Hilfsmittel: Beim Auffinden von Spickzetteln: Bitte protokollieren und von Zeugen unterschreiben lassen. Es muss jedoch in diesem Fall unzweifelhaft klar sein, wem der Spickzettel zuzuordnen ist. Falls dies nicht ohne Störung der Prüfung möglich ist, bitte weiterschreiben lassen und nach der Prüfung klären.

In jedem Fall: Bitte setzt per eMail das campusoffice@hshl.de und den PA-Vorsitzenden in Kenntnis.