Geheimhaltungserklärung

Aus HSHL Mechatronik
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Die Betreuungserklärung für die Abschlussarbeit müssen vom betreuenden Prof. unterzeichnen und ggf. eine separate Geheimhaltungserklärung entsprechend vorbereiten und mitzeichnen, damit dann ggf. auch Prof. Zeppenfeld als Präsident unterschreiben kann.

Hierzu kurz und knapp ein Verfahren, das sich in den letzten Jahren durchaus bewährt und durchgesetzt hat.

  1. Unterzeichnung der Betreuungserklärung und Weiterleitung an den Studierenden.
  2. Kontaktaufnahme mit dem Justiziariat, um dort eine Stellungnahme zu einer Geheimhaltungsvereinbarung zu erhalten. (Liegt hier zusätzlich etwas vor? Häufig geben die Firmen den Inhalt vor und unterzeichnen direkt).
  3. Mitzeichnung der Geheimhaltungsvereinbarung in zweifacher Ausführung nach positiver Stellungnahme.
  4. Weiterleitung der Vereinbarung in zweifacher Ausführung mit Stellungnahme des Justiziariats an den Präsidenten. Da er in die direkte Erstellung der Arbeit nicht involviert ist, bittet er um eine Mitzeichnung der direkt beteiligten Personen, also der Betreuerin/des Betreuers sowie der/des Studierenden.

Anschließend erhalten Sie die Unterlagen zurück, um ein Exemplar an das Unternehmen zu senden und im Scan an das Justiziariat zur Archivierung. Die Betreuerinnen und Betreuer übernehmen i.d.R. als wichtige Schnittstelle (häufig auch mit persönlichen Kontakten zu den Firmen) die Kontaktaufnahme und weitere Korrespondenz selbst.