Richtlinien für Seminarvorträge: Unterschied zwischen den Versionen

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# Schriftliche Ausarbeitung (spätestens 1 Wochen nach dem Vortrag)
# Schriftliche Ausarbeitung (spätestens 1 Wochen nach dem Vortrag)
Um eine ausreichende Zuhörerschaft zu garantieren, besteht bei allen Seminarvorträgen Anwesenheitspflicht.
Um eine ausreichende Zuhörerschaft zu garantieren, besteht bei allen Seminarvorträgen Anwesenheitspflicht.
Die Punkte 1-2 sind mit dem Seminakoordinator persönlich zu besprechen. Alle unterlagen sind in SVN zu sichern.

Version vom 17. Oktober 2017, 15:13 Uhr

Seminarkoordination

Ulrich Schneider, Raum 1.09, Tel. 02381 87 89 - 806

Leistungsumfang eines Seminarvortrags

  1. Stoffauswahl und Entwurf einer Gliederung (mind. 4 Wochen vorher)
  2. Ausarbeitung einer Präsentation (mind. 2 Wochen vorher)
  3. Probevortrag: Ohne Probevortrag mind. 1 Woche vorher erfolgt keine Zulassung zum Hauptvortrag!
  4. Seminarvortrag
  5. Schriftliche Ausarbeitung (spätestens 1 Wochen nach dem Vortrag)

Um eine ausreichende Zuhörerschaft zu garantieren, besteht bei allen Seminarvorträgen Anwesenheitspflicht. Die Punkte 1-2 sind mit dem Seminakoordinator persönlich zu besprechen. Alle unterlagen sind in SVN zu sichern.