Eidesstattliche Versicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Anforderungen an eine wissenschaftlich Arbeit]]

Aktuelle Version vom 8. Mai 2014, 14:49 Uhr

An das Ende jeder Bachelorarbeit ist folgende Eidesstattliche Versicherung auf eine gesonderte Seite zu setzen:

„Ich versichere hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und nur unter Benutzung der angegebenen Literatur und Hilfsmittel angefertigt habe. Wörtlich übernommene Sätze und Satzteile sind als Zitate belegt, andere Anlehnungen hinsichtlich Aussage und Umfang unter Quellenangabe kenntlich gemacht. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen und ist auch noch nicht veröffentlicht.“

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