Lehrerhebung

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Betreute Abschlussarbeiten

  • es ist die Frage aufgekommen, welcher Zeitpunkt für die Betreuung von Abschlussarbeiten hinsichtlich der Lehrerhebung maßgeblich ist. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Abgabe der Abschlussarbeit. Der gewählte Termin für die Durchführung der Lehrerhebung im Dezember ist bewusst so gesetzt, um nicht in die Klausuren- oder Ferienphase zu fallen, sondern vor diesen Zeitpunkten die Lehrerhebung abschließen zu können. Der Stichtag ist der Zeitpunkt des Ausfüllens (Datum/Unterschrift) des Lehrerhebungsbogens. Es kann hierbei zu ungünstigen Verschiebungen kommen, es kann jedoch auch das Gegenteil eintreten. Zudem können diese Verschiebungen zu jedem Zeitpunkt eintreten. Somit ist eine Veränderung des Termins der Lehrerhebung nicht geplant.
  • selbstverständlich können betreute Abschlussarbeiten, die nach Abgabe des Lehrerhebungsbogens aber im selben Semester wie die Lehrerhebung abgegeben werden (z.B. im Februar), im nächsten Semester angerechnet werden.

SWS-Anerkennung

  • Praxisphase: 0,1 SWS
  • Praxissemester: 0,2 SWS
  • Projekt- oder Bachelorarbeit: 0,3 SWS
  • Masterarbeit: 0,5 SWS