Bachelorarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus HSHL Mechatronik
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 21: Zeile 21:
## Ausblick
## Ausblick
Anhang<br>
Anhang<br>
Quellenverzeichnis <br>
[[Eidesstattliche Versicherung]]<br>
[[Eidesstattliche Versicherung]]<br>
Quellenverzeichnis <br>


== Prozess der Abwicklung der Bachelorarbeit ==
== Prozess der Abwicklung der Bachelorarbeit ==

Aktuelle Version vom 28. Februar 2022, 15:07 Uhr

Inhalte

Zu einer Bachelorarbeit gehören:
Deckblatt
Inhaltsverzeichnis
ggf. Abkürzungsverzeichnis (>5 ABK)
ggf. Symbolverzeichnis (>5 Symb)

  1. Einleitung
    1. Vorstellung der Firma
    2. Aufgabenstellung
    3. Thematische Einleitung
    4. Projektplan
    5. Übersicht über den Inhalt (stellt Bezug zwischen den Aufgaben und den nachfolgenden Kapiteln her)
  2. Theoretische Grundlagen
  3. Lösungswege
    1. Darstellung der möglichen Lösungswege (z.B. Morphologischer Kasten)
    2. Lösungsalternativen lt. Auswahlkriterien
    3. Begründung des gewählten Lösungswegs
  4. Darstellung der Ergebnisse
  5. Zusammenfassung und Ausblick
    1. Zusammenfassung
    2. Ausblick

Anhang
Quellenverzeichnis
Eidesstattliche Versicherung

Prozess der Abwicklung der Bachelorarbeit

Es gilt folgender Ablauf, falls die Bachelorprüfung die letzte Prüfung ist:

  • Bachelorarbeit wird beim Campus Office eingereicht.
  • Bei der Weiterleitung der Bachelorarbeit an den Betreuer wird auf einem begleitenden Formblatt das Datum der mündlichen Prüfung abgefragt, welches durch den Prüfer / die Prüferin zu vermerken ist.
  • Gemäß §18 (4) der RPO gilt: Der mündliche Teil soll innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der viermonatigen Bearbeitungszeit abgeschlossen sein.
  • Falls das Datum der mündlichen Prüfung im Folgesemester liegt, meldet sich der/die Studierende für dieses Folgesemester zurück.
  • Die mündliche Prüfung wird durchgeführt.
  • Prüfer(in) lässt die Note für die Bachelorprüfung (80 % schriftlich, 20% mündlich) in Evento eintragen.
  • Campus Office stellt das Zeugnis aus. Als Datum der letzten Prüfung wird das Datum der mündlichen Prüfung der Bachelorarbeit eingetragen.
  • Studierende(r) kann beantragen, den Semesterbeitrag fürs Sommersemester zurück erstattet zu bekommen. Die Rückerstattung ist gestuft wie folgt:
    • Wenn die letzte Prüfung (jetzt, im neuen Prozess ist das die mündliche Prüfung!) abgelegt ist vor Vorlesungsbeginn, wird der gesamte Semesterbeitrag rückerstattet. Im aktuellen Sommersemester war der vom Ministerium vorgegebene Vorlesungsbeginn der 10.3. (Wintersemester 12.9.).
    • Wenn die letzte Prüfung (jetzt, im neuen Prozess ist das die mündliche Prüfung!) abgelegt ist mit /nach Vorlesungsbeginn, aber vor dem 15.4. (Sommersemster) bzw. 15.10. (Wintersemester), wird der Anteil der Studiengebühren rückerstattet, der sich auf das Semesterticket bezieht. Die Anteile, die sich auf den Sozialbeitrag fürs Studentenwerk und den Asta-Beitrag beziehen, können dann nicht erstattet werden.
  • Der mündliche Teil der Bachelorprüfung soll innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der viermonatigen Bearbeitungszeit abgeschlossen sein. (vgl. RPO § 18 (7)).
  • Bitte denkt dran, dass u.U. für die Studierenden unnötige Kosten entstehen können, wenn die mündliche Prüfung zu spät im Semester stattfindet: In einem aktuellen Fall lag die mündliche Prüfung jenseits der o.g. vier Wochen nach Ende der Bearbeitungszeit, und dadurch auch jenseits des 15.4. (s. unten), wodurch 133 EUR für das Semesterticket nicht rückerstattet werden können. Bei Einhaltung der vier-Wochen-Frist hätte der Termin der mündlichen Prüfung vor dem 15.4. gelegen, und man hätte man diese Kosten erstatten können.
  • Der betreuende Professor / die betreuende Professorin sollte den neuerdings mitgeschickten Laufzettel (derzeit ein A5 Formular) unmittelbar nach der mündlichen Prüfung mit dem Datum der mündlichen Prüfung sowie der Note versehen und an das Campus Office zurück senden.


Quelle: Prof. Wenz, 14.05.14


→ zurück zum Hauptartikel: Anforderungen an eine wissenschaftlich Arbeit