An- und Abmeldung von Modulen mit Submodulen

Aus HSHL Mechatronik
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Autor: Prof. Dr. Wenz, Jörg

  • I. An- und Abmeldung von Modulen mit Submodulen
  • II. Das Modul Projektarbeit

Vorweg muss ich noch einige Anmerkungen über das Wesen einer Modulprüfung geben, die vielleicht etwas oberlehrerhaft rüberkommen, aber notwendig sind. Insgesamt ist die email sehr lang geraten. Es muss aber sein, damit man die Themen versteht.


Vorweg: Anmerkungen zum Wesen einer Modulprüfung (das Meiste ist in der RPO nachzulesen, die einzelnen Paragraphen werden allerdings hier nicht angegeben).

  1. Ein Modul besteht in der Regel aus Lehrveranstaltungseinheiten. Diese Lehrveranstaltungseinheiten können flexibel variiert und deren Inhalte im Modulhandbuch hinterlegt werden, ohne dass sich der Modulplan an sich und damit die Fachprüfungsordnung ändert.

Wir hatten uns an der HSHL dafür entschieden, darüber hinaus sogenannte Submodule in zwei Situationen einzuziehen:

    1. Aus Ressourcengründen für Praktika (später auch für Seminare). Bestandene Submodul-Prüfungen aus einem angemeldeten Modul bleiben für zukünftige Versuche erhalten.
    2. In den ersten beiden Semestern auch für andere Lehrveranstaltungen, um das Wechseln zwischen den Studiengängen zu erleichtern. (Z.B. In einem Mathe/Physik Modul im ersten Semester könnte man sowohl Mathe als auch Physik zu einem Submodul machen, damit diese Submodule bei einem Wechsel separat anerkannt werden können.)

Mit diesen Submodulen durchkreuzen wir den Bologna-Modulgedanken zwar, aber da diese Submodule nur in speziellen Fällen verwendet werden, sind die betreffenden Studiengänge dennoch akkreditierbar.

  1. An unserer Hochschule sind die meisten Module nur einem Fachsemester zugeordnet. - Wo dies nicht der Fall ist, tauchen zusätzliche Probleme auf.
  2. Die Idee ist, dass man sich im betreffenden Fachsemester zu einem Modul (und damit zur zugehörigen Modulprüfung) anmeldet.

Hat man sich angemeldet, so kann man die Prüfungen, die die entsprechende Modulprüfung ausmachen, ablegen. (Nur zur Info: Verwaltungsseitig wird nach der erfolgten Anmeldung in Evento ein „Platz“ angelegt, an dem später die Note eingetragen werden kann. Falls das Modul Submodule enthält, wird für jedes Submodul ebenfalls ein solcher „Submodul-Platz“ angelegt. )

  1. Idealerweise ist eine Modulprüfung eine Prüfung, die an einem Tag en bloc abgelegt wird – dann gibt es keine Schwierigkeiten, wenn ein(e) Studierende(r) bei einer Teilprüfung krank wird.
  2. Hat man sich angemeldet, so gibt es folgende Varianten:
    1. Tritt man die Modulprüfung an und besteht man die Modulprüfung, so ist alles gut und die Note für das Modul in dem Fachsemester wird im Evento - „Platz“ eingetragen.
    2. Tritt man die Modulprüfung an und besteht man die Modulprüfung NICHT, so wird die Note (5,0 oder 6,0) für das Modul in dem Fachsemester im Evento - „Platz“ eingetragen.
    3. Tritt man die Modulprüfung NICHT an, so wird zunächst „nicht teilgenommen“ für das Modul in dem Fachsemester im Evento - „Platz“ eingetragen. Falls keine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung nachgereicht wird, ändert das Campus Office dann die Note in „6,0“.
    4. Falls das Modul mindestens ein Submodul enthält, so gibt es folgende Untervarianten:
      1. Das bzw. die Submodule wurden bestanden, dann wird das Bestehen in dem Evento „Submodul-Platz“ eingetragen.
        1. Bestehen Module ausschließlich aus Submodulen, ist keine Noteneingabe im „Hauptmodul-Platz“ erforderlich; die Berechnung der Modulnote erfolgt automatisch.
        2. Bestehen Module aus Submodulen und so genannten Lehrveranstaltungseinheiten, ist eine Noteneingabe für die Lehrveranstaltungseinheit erforderlich. Separat eingetragene Noten für Submodule bleiben bestehen und werden automatisch mit der Note der Lehrveranstaltungseinheit verrechnet (falls die Notensysteme gleich sind).

Bei einer späteren Wiederholungsprüfung muss die bestandene Submodul-Leistung also nicht nochmals erbracht werden.

    1. Das Submodul wurde in dem Fachsemester NICHT bestanden, dann wird das Nicht-Bestehen in dem Evento „Submodul-Platz“ eingetragen. (Falls ein Submodul durch Noten (nicht mit „bestanden / nicht bestanden“) bewertet wird, so kann das zugehörige Hauptmodul trotz nicht bestandenen Submoduls durch die Ausgleichsregel trotzdem letztendlich bestanden sein!.
  1. Die Meldung zu einer Modulprüfung kann bis eine Woche vor Prüfungsbeginn zurückgezogen werden. Möglich ist die Abmeldung vom Hauptmodul mit allen zugehörigen Submodulen oder die Abmeldung von einzelnen Submodulen. Nicht möglich ist die Abmeldung von Lehrveranstaltungseinheiten, die keine (Sub)Module sind.

(Verwaltungsseitig wird dann in Evento der „Platz“ – inkl. etwaiger Submodulplätze - wieder weggenommen, es kann für das Modul in diesem Fachsemester keine Note eingetragen werden. Falls aus einem Vorsemester das Bestehen des Submoduls in einem „Submodul-Platz“ dokumentiert ist, bleibt dies natürlich weiterhin erhalten.)

Mit dieser Vorrede sind die Hauptthemen dieser email nun etwas einfacher verständlich, so hoffe ich zumindest:

I. An- und Abmeldung von Modulen mit Submodulen

Die Anmeldung umfasst immer komplette Module (inkl. sämtlicher vorhandener Lehrveranstaltungseinheiten und ggf. Submodule).

Eine Abmeldung kann sich auf ein komplettes Modul (inkl. sämtlicher vorhandener Lehrveranstaltungseinheiten und ggf. Submodule) oder auf einzelne Submodule beziehen.

Zu Lehrveranstaltungseinheiten, die weder Module noch Submodule sind, kann man sich weder anmelden noch kann man sich davon abmelden.

Was nun mehrfach Gegenstand der Diskussion bei einigen Kollegen war, ist folgender Fall: Ein Modul umfasst ein Submodul „Praktikum“ und eine Lehrveranstaltungseinheit. Der/die Studierende hat sich zum Modul angemeldet, nimmt am Praktikum teil und würde auch ein „bestanden“ attestiert bekommen, bekommt aber vor der „Rest-Modulprüfung“ kalte Füße. Hier gibt es drei Ausgänge:

    • Meldet sich der/die Studierende vom gesamten Modul ab, so auch vom Submodul „Praktikum“ und auch das bestandene Submodul kann nicht eingetragen werden. Also muss auch das Submodul beim nächsten Mal wiederholt werden.
    • Schreibt der/die Studierende an der Modulprüfung mit und fällt durch, so wird das Submodul „Praktikum“ mit „bestanden“ bewertet, und für das Gesamtmodul wird ein Fehlversuch attestiert.
    • Der Fall, dass der/die Studierende besteht, sollte jedem klar sein.

Was nun sicher alle Studierende (und auch ein Teil der Lehrenden) gerne hätten, ist aber „das Beste aus beiden Welten“ – sie melden sich von der Modulprüfung ab und wollen das Submodul „Praktikum“ mit „bestanden“ bewertet bekommen. Das geht leider nicht.

  • Bei Abmeldung von einem Modul kann man halt keine Noten dafür bekommen.
  • Nur wenn man sich nicht abmeldet, kann man Noten (auch fürs Submodul) bekommen, riskiert aber u.U. einen Fehlversuch für das Gesamtmodul.

Und das ist auch gut so, denn sonst ist ein Modul kein Modul, sondern eine Mogelpackung von diversen Einzelprüfungen.

Für Studiengangsleiter und Modulverantwortliche, welche darüber nachsinnieren, wie man „das Beste aus beiden Welten“ hinbekommen könnte:

  • Option 1: Das Modul muss komplett in Submodule eingeteilt werden, z.B. Submodul 1 „Praktikum“, Submodul 2 „der Rest“. Dann könnte man sich theoretisch vom Submodul 2 „dem Rest“ abmelden. Das wird (mit Ausnahme der eingangs der email gemachten Ausnahmen) aber keine Akkreditierungskommission so akzeptieren, da der Modulgedanke dadurch ad absurdum geführt wird.
  • Option 2: Praktika und Seminare werden eigenständige Module, zu denen man sich an- und abmelden kann. Auch das wird von Akkreditierungskommissionen kritisch gesehen, da die Modulgröße dann zu klein sein wird.

II. Das Modul Projektarbeit

Dieses einsemestrige Modul ist bei allen Bachelorstudiengängen an der HSHL dem sechsten Fachsemester zugeordnet, man kann sich aber natürlich auch erst später dazu anmelden. Hat man sich aber zu dem Modul „Projektarbeit“ angemeldet, so muss das Modul – wie alle anderen auch - in diesem Fachsemester absolviert werden. Im Klartext heißt das: Liegt am Ende des Semesters, in dem man sich zum Modul Projektarbeit angemeldet hat, keine Note vor, muss das Modul mit 6,0 bewertet werden. Soweit die harten Fakten. Bisher war die gelebte Praxis jedoch die, dass man sich in einem beliebigen Anmeldezeitraum beim Campus Office zum Modul Projektarbeit anmeldete und irgendwann bei irgendwem eine Projektarbeit abgab, eine mündliche Prüfung absolvierte und dann eine Note erhielt. Diese wurde dann der Modulprüfung zugeordnet, zu der man sich irgendwann angemeldet hatte. Das führt teilweise zu sehr „schrägen“ Sachverhalten:

  • Studierende haben teilweise immer noch keine Note zu Ihrer Projektarbeit, die sie im Sommersemester 2012 oder Sommersemester 2013 angemeldet haben.
  • Studierende können bei Ablehnung durch den ursprünglich angedachten Prüfer dieselbe Arbeit bei einem anderen Prüfer oder eine andere Projektarbeit einreichen, ohne einen Fehlversuch angerechnet zu bekommen.

Um diese Missstände zu beenden, würde ich gerne eine Ordnung für die Projektarbeit ähnlich der Regelung fürs Praxissemester auf den Weg bringen (Ideen: Anmeldung und Abgabe via Campus Office. Bearbeitungszeit sehr großzügig, um Projektarbeiten in den vorlesungsfreien Zeiten bei „Remote“-Firmen zu ermöglichen. Abschluss des Moduls jedoch spätestens im Folgesemester). Eine solche Ordnung zu entwerfen, zu prüfen und verabschieden zu lassen dauert jedoch seine Zeit.

Um die Missstände auch ohne Projektarbeitsordnung kurzfristig – und zumindest teilweise – in den Griff zu bekommen, bitte ich darum, dass Studierende,

  • deren Anmeldung zur Projektarbeit im Sommersemester 2013 oder früher erfolgte, spätestens am 15. Mai 2014 ihre Projektarbeitsprüfung abgeschlossen haben. Studierende/Projektarbeitsmodule aus den genannten Anmeldeperioden, die zu diesem Zeitpunkt keine Note erhalten haben, werden eine 6,0 (und damit einen Fehlversuch) erhalten.
  • deren Anmeldung zur Projektarbeit im Wintersemester 2013/2014 oder später erfolgt(e), spätestens am letzten Tag des Folgesemesters ihre Projektarbeitsprüfung abgeschlossen haben. Studierende/Projektarbeitsmodule aus den genannten Anmeldeperioden, die zu diesem Zeitpunkt keine Note erhalten haben, werden eine 6,0 (und damit einen Fehlversuch) erhalten.

(Falls also jemand im gerade abgelaufenen Wintersemester seine Projektarbeit angemeldet hat, so muss der bis 31.8.2013 seine Note erhalten.)